Ordnungsbussen
Neue Bussenzettel mit QR-Code
Die Kantonspolizei Thurgau führt die digitale Bussenabwicklung mit neuen Bussenzetteln ein. Über den aufgedruckten QR-Code kann schnell und einfach auf das Bussenportal gelangt werden.
Link zum Bussenportal
Weitere Infos (Medienmeldung)
Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen
Sicherheitsabzüge bei Geschwindigkeitsmessungen
Bitte konsultieren Sie die ASTRA-Verordnung zur Strassenverkehrskontrollverordnung
Personaldaten
Für Übertretungen im Bereich einer Ordnungsbusse wird kein Register geführt.
Nach Bezahlung der Ordnungsbusse werden die Personalien aus unserer Datenbank gelöscht. Bei Ordnungsbussen besteht also keine zwingende Notwendigkeit, eine Meldung des Lenkers oder der Lenkerin vorzunehmen.
Halterhaftung für natürliche und juristische Personen
Kann der Halter oder Halterin (betrifft natürliche sowie juristische Personen) den verantwortlichen Lenker oder die verantwortliche Lenkerin nicht bestimmen, so wird die Ordnungsbusse dem Fahrzeughalter oder der Fahrzeughalterin auferlegt.
Gesetzliche Grundlage: Ordnungsbussengesetz, Art. 7, Absätze 1 bis 5
Kontakt
Die Ordnungsbussenzentrale der Kantonspolizei Thurgau freut sich, Ihre Fragen rund um Ordnungsbussen zu beantworten, bitte nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf:
- Per EMail obz-adminNULL@kapo.tg.ch
- Per Telefon Nr. +41 58 345 27 87 (Montag bis Freitag, 08.30 Uhr 11.30 Uhr und 13.30 Uhr – 16.30 Uhr)
- Kontaktformular der Kantonspolizei Thurgau