ATB / Ausnahmetransporte
Ausnahmetransporte erfordern eine Begleitung, wenn diese
- eine Breite von 3.80 m
- eine Höhe von 4.80 m
- eine Länge von 35 m
- eine Breite von 3.60 m und gleichzeitig eine Länge von 30 m
überschreiten.
Da es sich bei polizeilichen Begleitungen von Ausnahmetransporten nicht um eine Kernaufgabe der Polizei handelt, sind diese seit dem 1. Januar 2019 an private Ausnahmetransportbegleiter (ATB) übertragen.
Die private Ausnahmetransportbegleitung bedarf einer Ausbildung mit anschliessender Prüfung. Nach bestandener Prüfung wird durch die Kantonspolizei Zürich eine „Bewilligung zur Begleitung von polizeilichen Ausnahmetransporten“ ausgestellt. Diese Bewilligung ist auch im Kanton Thurgau gültig.
Detailinformationen sind unter diesem Link zu finden.