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Ordnungsbussen

Bild QR-Bussenzettel


Neue Bussenzettel mit QR-Code

Die Kantonspolizei Thurgau führt die digitale Bussenabwicklung mit neuen Bussenzetteln ein. Über den aufgedruckten QR-Code kann schnell und einfach auf das Bussenportal gelangt werden.

Link zum Bussenportal
Weitere Infos (Medienmeldung)
Fragen und Antworten

 

Häufig gestellte Fragen

Sicherheitsabzüge bei Geschwindigkeitsmessungen

Bitte konsultieren Sie die ASTRA-Verordnung zur Strassenverkehrskontrollverordnung

Personaldaten

Für Übertretungen im Bereich einer Ordnungsbusse wird kein Register geführt.

Nach Bezahlung der Ordnungsbusse werden die Personalien aus unserer Datenbank gelöscht. Bei Ordnungsbussen besteht also keine zwingende Notwendigkeit, eine Meldung des Lenkers oder der Lenkerin vorzunehmen.

Halterhaftung für natürliche und juristische Personen

Kann der Halter oder Halterin (betrifft natürliche sowie juristische Personen) den verantwortlichen Lenker oder die verantwortliche Lenkerin nicht bestimmen, so wird die Ordnungsbusse dem Fahrzeughalter oder der Fahrzeughalterin auferlegt.

Gesetzliche Grundlage: Ordnungsbussengesetz, Art. 7, Absätze 1 bis 5

Kontakt

Die Ordnungsbussenzentrale der Kantonspolizei Thurgau freut sich, Ihre Fragen rund um Ordnungsbussen zu beantworten, bitte nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf: