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Schiffszulassung

Schiffe, die auf oder über einer Wasserfläche stationiert oder auf einem öffentlichen Gewässer eingesetzt werden benötigen einen Schiffsausweis und sind mit den von der zuständigen Behörde zugeteilten Kennzeichen zu versehen.

Für die Zulassung von Schiffen, die ihren Standort im Kanton Thurgau haben, ist die Schifffahrtskontrolle Kreuzlingen zuständig.

Schiffe, die keine Zulassung für den Bodensee besitzen, aber vorübergehend vom thurgauischen Ufer aus auf dem Bodensee verwendet werden wollen, benötigen eine Wanderbootbewilligung.

Formulare

Gesuch um Erteilung eines Schiffsausweises (Schiffsanmeldung)
Gesuch um Ausnahmebewilligung für Motoren der Stufe 1 und EU RL
Schiffsabmeldung
Verlustanzeige von Ausweisen
Amtliches Formular "Halterwechsel verboten"
Gesuch Wanderbootbewilligung