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Nicht zulassungspflichtige Schiffe

Folgende Fahrzeuge sind von der Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht ausgenommen und dürfen nicht motorisiert werden:

Ebenfalls ausgenommen sind nicht gewerbsmässig eingesetzte "Gummiboote" bis 4 m Länge, wenn sie:

Alle diese Fahrzeuge müssen gut sichtbar Namen und Adresse des Eigentümers tragen. Zusätzlich wird empfohlen, die Mobiltelefonnummer anzubringen. Des Weiteren muss die gesetzliche Mindestausrüstung mitgeführt werden.