Nicht zulassungspflichtige Schiffe
Folgende Fahrzeuge sind von der Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht ausgenommen und dürfen nicht motorisiert werden:
- Schiffe, die kürzer sind als 2.50 m
- Strandboote, Badegeräte und dergleichen
- Paddelboote wie Kajaks, Kanus, Stand up Paddels und dergleichen
- Rennruderboote, Surfbretter und Kitesurfbretter
Ebenfalls ausgenommen sind nicht gewerbsmässig eingesetzte "Gummiboote" bis 4 m Länge, wenn sie:
- über keinen festen Spiegel (Heckplatte) und keinen festen Boden verfügen; und
- nicht motorisiert sind.
Alle diese Fahrzeuge müssen gut sichtbar Namen und Adresse des Eigentümers tragen. Zusätzlich wird empfohlen, die Mobiltelefonnummer anzubringen. Des Weiteren muss die gesetzliche Mindestausrüstung mitgeführt werden.