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Mindestausrüstung

Auf kennzeichnungspflichtigen Schiffen müssen stets die gesetzlich geforderten Rettungsmittel und Mindestausrüstung in gebrauchsfähigem Zustand mitgeführt werden und an geeigneter Stelle untergebracht sein.

Für die Zulassung von Schiffen, die ihren Standort im Kanton Thurgau haben, ist die Schifffahrtskontrolle Kreuzlingen zuständig.

Schiffe, die keine Zulassung für den Bodensee besitzen, aber vorübergehend vom thurgauischen Ufer aus auf dem Bodensee verwendet werden wollen, benötigen eine Wanderbootbewilligung.

Mindestausrüstung und Rettungsmittel

Jollen
Motor- und Segelschiffe
Ruderboote
Segelbretter und Drachensegelbretter
Paddelboote und dergleichen
Brandschutz auf Schiffen