Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Eine gemeinsame Haltung der Nulltoleranz gegenüber Häuslicher Gewalt ist bei der Kantonspolizei Thurgau eine Selbstverständlichkeit. Es gelten die Grundsätze:
- Gewalt stoppen
- Opfer vor Gewalt schützen
- Täter und Täterinnen in die Verantwortung nehmen
Wenn Sie selber von Gewalt betroffen sind oder Rat und Unterstützung brauchen, weil Sie ein Opfer kennen, finden Sie hier Anlaufstellen, die Ihnen weiterhelfen.
Was ist Häusliche Gewalt?
Wenn Personen in einer bestehenden oder aufgelösten, familiären, ehelichen oder partnerschaftlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen, spricht man von Häuslicher Gewalt.
- Physische Gewalt
(stossen, packen, schütteln, würgen, mit Messer bedrohen)
- Psychische Gewalt
(erniedrigen, bedrohen, übermässiges Kontrollieren, Kontakte verbieten, Stalking)
- Sexuelle Gewalt
(belästigen, nötigen, vergewaltigen)
- Ökonomische Gewalt
(Verdienst beschlagnahmen, Geld vorenthalten)
- Soziale Gewalt
(Bevormundung, Verbot sozialer Kontakte, einsperren)
Meist beginnt häusliche Gewalt im Kleinen. Mit der Zeit häufen sich die gewalttätigen Vorfälle. Gewalt hört erst auf, wenn die Gewaltspirale (siehe Bild oben) gestoppt wird. Häusliche Gewalt trifft alle sozialen Schichten, unabhängig von Einkommen, gesellschaftlichem Status, Kultur oder Herkunft.
Weiterführende Informationen und Zahlen zu Häuslicher Gewalt
Informationsblätter "Häusliche Gewalt" des eidg. Büros für Gleichstellung