Betrug - was tun?
Leider sind auch im Kanton Thurgau Betrugsdelikte an der Tagesordnung.
Typische „Maschen“ sind Bestellbetrüge, wo Waren nicht oder falsch geliefert werden, oder Vorschussbetrüge, wo die Geschädigten zur Zahlung eines Vorschusses überredet werden. Hier finden Sie Infos, wie Sie Betrugsmaschen erkennen und sich davor schützen.
Wenn Sie doch Opfer eines Betrugs geworden sind, können Sie eine Strafanzeige einreichen. Bitte gehen Sie dafür bei einem Kantonspolizeiposten vorbei und bringen Sie sämtliche Unterlagen und Beweismittel (Bankbelege, Mailverkehr, Abrechnungen etc.) mit.
Gerade bei kleineren Polizeiposten ist es ratsam, vorgängig einen Termin abzumachen.
In der Regel ist bei einem Betrugsfall keine Alarmierung über die Notrufnummer 117 notwendig. Es sei denn, dass Treffen mit den Betrügern anstehen (z.B. Enkeltrickbetrug) oder aus einem anderen Grund ein sofortiges polizeiliches Eingreifen notwendig ist.