Verkehrsunfall - Was tun?
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall geraten, müssen Sie sofort anhalten. Wenn Sie den Unfallort vorzeitig verlassen, gilt das als so genanntes pflichtwidriges Verhalten, sind Verletzte oder gar Tote zu beklagen, wird das Entfernen sogar als Fahrerflucht eingestuft.
Verschaffen Sie sich einen Überblick
- Anhalten
- Nerven nicht verlieren; schalten Sie die Warnblinker und das Abblendlicht ein.
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über Zahl, Art und Lage der am Unfall beteiligten Fahrzeuge, gibt es Verletzte?
Sichern Sie die Unfallstelle ab
- Stellen Sie das Pannendreieck mindestens 50 m von der Unfallstelle entfernt auf - wenn schnell gefahren wird, in mindestens 100 m Entfernung.
Leisten Sie Nothilfe
- Bringen Sie Verletzte sofort aus der Gefahrenzone
- Leisten Sie Erste Hilfe
Alarmieren Sie die Rettungsdienste
- Rufen Sie die Polizei 117, die Sanität 144 oder bei Brand die Feuerwehr 118 an. Die Rettungskräfte können auch über die allgemeine Notrufnummer 112 alarmiert werden.
Betreuen Sie Verletzte
- Betreuen Sie die verletzten Personen, beobachten Sie sie genau und unterhalten Sie sich mit ihnen.
Quelle: Kantonspolizei Bern
Meldepflicht
In folgenden Fällen sind die Beteiligten verpflichtet, die Polizei zu benachrichtigen:
- Wenn jemand äusserlicht verletzt ist oder wenn mit inneren Verletzungen zu rechnen ist.
- Wenn eine Gefahr nicht sofort beseitigt werden kann. Beispielsweise, wenn auslaufende Flüssigkeiten offene Gewässer oder das Grundwasser verunreinigen können.
- Wenn bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden (z.B. Parkkollision) der Geschädigte nicht sofort benachrichtigt und Name und Adresse angegeben werden kann. Ein Zettel unter dem Scheibenwischer genügt nicht.