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Nach Kollision mit Reh weitergefahren

In der Nacht auf Donnerstag wurde in Buchackern ein Reh angefahren. Der Verursacher entfernte sich, ohne Meldung zu erstatten. Die Kantonspolizei sucht Zeugen und mahnt zur Vorsicht.

Um 4.45 Uhr meldete ein aufmerksamer Passant ein verletztes Reh an der Götighoferstrasse. Einsatzkräfte der Kantonspolizei Thurgau konnten kurz darauf das schwer verletzte Tier antreffen, das offenbar von einem Fahrzeug angefahren worden war. Ein Wildhüter musste es von seinem Leiden erlöste.

Bei Dämmerung und in der Nacht ist die Aktivität von Tieren oft am grössten. Viele Nahrungsquellen versiegen im Herbst, was das Zurücklegen grösserer Distanzen oder gar einen Ortswechsel der Wildtiere zur Folge hat. Diese überqueren teilweise im Rudel und in hohem Tempo die Strassen. In Verbindung mit dem Feierabendverkehr zur Winterzeit steigt das Risiko, in einen Verkehrsunfall mit einem Tier verwickelt zu werden.

In den vergangenen zwei Wochen registrierte die Kantonspolizei Thurgau über einhundert Unfälle mit Tieren auf Thurgauer Strassen. Vorwiegend handelte es sich dabei um Füchse, Rehe und Wildschweine. Gemäss Statistik der Jagd- und Fischereiverwaltung Thurgau starben 2018 über 1400 Wildtiere bei Verkehrsunfällen auf Kantonsgebiet. Auch Katzen sind häufig an Unfällen im Strassenverkehr beteiligt. 2018 wurden der Kantonalen Notrufzentrale Thurgau über 500 Unfälle mit Katzen gemeldet, was für die Tiere meistens tödlich endete.

Vor allem in ländlichen Gebieten, wo die Strassen an Felder angrenzen sowie in und um Waldgebiete, sollte vorausschauend gefahren und die Geschwindigkeit reduziert werden, da es an diesen Stellen häufig zu Unfällen mit Tieren kommt.

So verhalten sie sich richtig, wenn es zu einem Unfall kommt:

• Halten Sie ihr Fahrzeug an und schalten Sie die Warnblinkanlage ein um Folgeunfälle zu verhindern. Das Aufstellen eines Pannendreiecks bietet zusätzliche Sicherheit.

• Alarmieren Sie umgehend die Kantonale Notrufzentrale über die Nummer 117. Angefahrene Tiere sollen nicht unnötig lange leiden müssen.

• Die Notrufzentrale bietet einen Jagdaufseher oder einen Jäger auf, der ein verletztes Tier aufspüren kann und wenn nötig von seinem Leiden erlösen wird. Die Polizei erscheint nur in Ausnahmefällen vor Ort.

• Nähern Sie sich einem verletzten Tier nicht. Der Umgang mit Menschen bedeutet grossen Stress für das Tier.

• Sie benötigen für die Schadensregulierung mit der Versicherung eine Bestätigung. Diese wird ihnen vor Ort durch den Jagdaufseher oder Jäger ausgehändigt. Nachträgliche Meldungen werden meistens nicht mehr akzeptiert.

• Ein Unfall mit einem Haus- oder Wildtier, auch wenn kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, untersteht gemäss Strassenverkehrsgesetz der Meldepflicht.

• Wer den Unfall mit einem Tier nicht meldet, macht sich zudem unter Umständen der Tierquälerei gemäss Tierschutzgesetz strafbar.

Zeugenaufruf

Wer Angaben zum Unfallverursacher in Buchackern machen kann oder Beobachtungen gemacht hat soll sich bitte beim Kantonspolizeiposten Sulgen unter 058 345 23 60 melden.