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Falscher Polizist verhaftet

Nach einem Betrug in der Region Kreuzlingen hat die Kantonspolizei Thurgau am Mittwoch einen Täter verhaftet und mahnt zur Vorsicht.

Eine 55-jährige Frau aus der Region Kreuzlingen erhielt am Dienstagmittag einen Anruf von einem unbekannten, hochdeutsch sprechenden Mann. Dieser gab sich als Polizist aus und behauptete, dass man Mitglieder einer Verbrecherbande verhaftet und dort Notizen über sie gefunden hätte.

Schliesslich konnte der Betrüger die Frau davon überzeugen, dass ihr Geld und ihre Wertsachen zu Hause und im Bankschliessfach nicht mehr sicher seien. Es wurde vereinbart, dass sie diese zusammenpackt und im Rahmen einer angeblichen verdeckten Ermittlung an einen Zivilpolizisten übergibt. Die Übergabe an einen unbekannten Mann fand Anfang Nachmittag auf einem Parkplatz in Kreuzlingen statt. Der Wert des Deliktsguts (vorwiegend Bargeld und Schmuck) beläuft sich auf über 150‘000 Franken.

Später schöpfte die Frau Verdacht und alarmierte die Kantonspolizei Thurgau. Im Verlauf der sofort eingeleiteten Massnahmen konnte einige Stunden später der mutmassliche Geldabholer, ein 31-jähriger Mazedonier aus dem Thurgau, verhaftet werden. Er ist geständig.

Unter der Verfahrensleitung der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen laufen jetzt weitere Ermittlungen der Kriminalpolizei der Kantonspolizei Thurgau. Das Deliktsgut konnte noch nicht sichergestellt werden.

In den vergangenen Tagen gingen weitere Meldungen über gleichgelagerte Betrugsversuche ein. Die Kantonspolizei Thurgau rät zur Vorsicht und gibt folgende Tipps:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand als Polizist ausgibt und hochdeutsch spricht. Schweizer Polizisten sprechen in der Regel schweizerdeutsch.
  • Echte Polizisten werden niemals die Übergabe von Geld oder Wertsachen verlangen.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
  • Überprüfen Sie, ob es sich um einen echten Polizisten handelt. Beenden Sie das Gespräch (Hörer aufhängen!), rufen Sie die Notrufnummer 117 an, lassen sie sich mit ihm verbinden und fragen sie nach dem Sachverhalt.
  • Lassen Sie sich nicht durch Telefonnummern auf Ihrem Telefondisplay in die Irre führen. Es ist technisch einfach möglich, die Nummer des Anrufenden zu verändern.
  • Im Telefonbuch ist vielfach der volle Name der Geschädigten zu finden. Wenn dieser auf eine ältere und allenfalls alleinstehende Person hindeutet, ist das für die Betrüger interessant. Überlegen Sie, ob für Sie auch eine Abkürzung (beispielsweise „E. Muster“ anstatt „Elisabeth Muster“) möglich wäre.

Mehr Präventionstipps und Infos gibt es auch auf der Webseite www.telefonbetrug.ch der Kantonspolizei Zürich.