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Freie Sicht bringt Sicherheit (mit Bild)

Die Kantonspolizei Thurgau hat seit Montag mehrere Autolenker gestoppt, die mit teils stark vereisten Scheiben unterwegs waren.

Die Autofahrer und Autofahrerinnen wurden durch Patrouillen der Kantonspolizei Thurgau angehalten, weil sie mit vereisten Scheiben unterwegs waren. In allen Fällen war die Sicht dadurch teils massiv eingeschränkt, was die Verkehrssicherheit gefährdete. Die fehlbaren Lenker werden bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

Die Kantonspolizei Thurgau rät dringend vom „Guckloch“-Fahren ab. Wer mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.

Das Strassenverkehrsgesetz schreibt vor, dass das Fahrzeug in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand geführt werden muss. Das bedeutet, dass in alle Richtungen eine gute Sicht gewährleistet sein muss. Neben den Scheiben sind auch Scheinwerfer, Rückspiegel, Blinker sowie das Fahrzeugdach und die Motorhaube von Eis und Schnee zu befreien.

Weitere Tipps zur sicheren Fahrt im Winter gibt es unter www.kapo.tg.ch/winter.

190208 Müllheim SVG

Weil die Sicht nach draussen mehr als mangelhaft war, wurde diese Autofahrerin am Freitag durch die Kantonspolizei Thurgau angehalten. (Bild: Kapo TG)