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Bürglen: Ohne freie Sicht unterwegs

Die Kantonspolizei Thurgau hat am Montagmorgen in Bürglen einen Autofahrer angehalten, der mit stark eingeschränktem Sichtfeld unterwegs war. Die Kantonspolizei Thurgau mahnt zur Vorsicht.

Kurz vor 7.15 Uhr stoppte eine Patrouille der Kantonspolizei Thurgau auf der Weinfelderstrasse einen 38-jährigen Autofahrer, der mit einem stark eingeschränkten Sichtfeld unterwegs war. Die Front- und Seitenscheiben des Fahrzeuges waren teilweise mit Schnee bedeckt. Nachdem der Deutsche die Scheiben vom Schnee befreit hatte, konnte er seine Fahrt fortsetzen. Er wird bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

Die Kantonspolizei Thurgau macht auf die Gefahren aufmerksam:

Wer mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, gefährdet sich selbst, seine Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmende. Zudem muss mit dem Entzug des Führerausweises gerechnet werden.

Das Strassenverkehrsgesetz schreibt vor, dass das Fahrzeug in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand geführt werden muss. Das bedeutet unter anderem, dass die Fahrerin oder der Fahrer in alle Richtungen freie Sicht hat. Neben den Scheiben sind auch Scheinwerfer, Rückspiegel, Blinker sowie das Fahrzeugdach und die Motorhaube von Eis und Schnee zu befreien.

Weitere Tipps zur sicheren Fahrt im Winter gibt es unter kapo.tg.ch/winter.

Bürglen Auto Schnee eingeschränktes Sichtfeld

Die Front- und Seitenscheiben wurden nicht vollständig vom Schnee entfernt. (Bild: Kantonspolizei Thurgau)

Bürglen Auto Schnee eingeschränktes Sichtfeld

Das Sichtfeld des Autofahrers war stark eingeschränkt. (Bild: Kantonspolizei Thurgau)